Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der G-POWER, Inhaberin Gabriele Vincke
Stand: 01.04.2025
1. Vertragspartner, Geltung und Änderungen der AGB
1.1 Vertragspartner ist die G-POWER, Inhaberin Gabriele Vincke, Celler Straße 49, 29690 Schwarmstedt, Telefon: 05071 8008970.
1.2 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse mit G-POWER ab dem 01.05.2025. Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 G-POWER ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden nur wirksam, wenn das Mitglied über die Änderungen und deren Folgen informiert wird und nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht. Auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs wird das Mitglied ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs kann G-POWER den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen.
1.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.ems-g-power.com abrufbar.
2. Vertragsabschluss im Studio
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Mitglied unterschriebenen Mitgliedsantrags durch G-POWER zustande. Dies gilt auch bei einer Online-Voranmeldung, wenn der Antrag im Studio unterzeichnet wird.
3. Vertragsabschluss unter aufschiebender Bedingung
3.1 Verträge, die im Rahmen von Studio-Neueröffnungen oder während behördlich angeordneter Schließungen (z. B. Pandemien) abgeschlossen werden, stehen unter der Bedingung der Studioeröffnung bzw. der Wiederaufnahme des Betriebs.
3.2 Die gegenseitigen Leistungspflichten entstehen erst mit Eintritt dieser Bedingung. Die Vertragslaufzeit beginnt dennoch mit Vertragsabschluss.
3.3 Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Beitragsminderung. Der Beitrag ist dennoch zu leisten, es sei denn, das Studio kann dauerhaft nicht öffnen.
4. Jugendliche und eingeschränkt Geschäftsfähige
4.1 Minderjährige und eingeschränkt geschäftsfähige Personen können einen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen.
5. Hausordnung, Spinde und Parkplätze
5.1 Die im Studio aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
5.2 Spinde dürfen nur während der Anwesenheit genutzt werden.
5.3 Kundenparkplätze dürfen ausschließlich während des Studioaufenthalts genutzt werden. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Zeiten dort stehen, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
6. Einwilligung zur Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen
6.1 Das Mitglied willigt ein, von ihm für Werbezwecke erstellte Bild- und Tonaufnahmen im Studio, beim Training oder von Interviews zu veröffentlichen. Sollte dies nicht gewünscht werden muss dem schriftlich widersprochen werden.
7. Mitteilungspflicht bei Datenänderung
7.1 Das Mitglied ist verpflichtet, G-POWER über Änderungen von Name, Adresse, E-Mail oder Bankverbindung unverzüglich zu informieren.
7.2 Rechtlich relevante Mitteilungen können per Post oder an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
8. Vertragsvarianten und Leistungen
8.1 Je nach Tarif darf das Mitglied 1–2 Mal pro Woche für 20 Minuten am EMS-Training – nach vorheriger Terminvereinbarung – teilnehmen.
8.2 Terminabsagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen entfällt der Anspruch auf Training für die jeweilige Woche.
8.3 Die Aufnahmegebühr beinhaltet eine Beratung sowie die Erstellung einer personalisierten Trainingskarte.
8.4 Im ersten Vertragslaufjahr von Mitgliedern, die bereits Mitglieder bei Extense Schwarmstedt waren, wird bei Vertragsabschluss bis zum 10.05.2025 ein ermäßigter Beitrag für die ersten 12 Monate Laufzeit gewährt. Nach den 12 Monaten wird der Beitrag auf den regulären, dann gültigen Beitrag lt. Preisliste angepasst.
8.5 Der Beitrag eines laufenden Vertrages erhöht sich jährlich um 3%.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Grundlaufzeit beträgt 12 Monate. Eine Kündigung ist danach mit einer Frist von einem Monat möglich.
9.2 Verträge können alternativ mit 3- oder 6-monatiger Laufzeit abgeschlossen werden.
9.3 Bei Umzug über 50 km Entfernung ist eine Kündigung mit Frist von einem Monat zum Monatsende möglich (Nachweis erforderlich).
9.4 G-POWER kann bei wichtigen Gründen (z. B. Zahlungsverzug, grober Verstoß gegen die Hausordnung) fristlos kündigen und Schadenersatz geltend machen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
10.2 Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, kann G-POWER die entstandenen Kosten weiterbelasten und den Zutritt zum Studio verweigern.
10.3 Alternativ kann der gesamte Jahresbeitrag im Voraus überwiesen werden.
11. Ruhen der Mitgliedschaft
11.1 Eine Ruhezeit ist im ersten Vertragsjahr für maximal 4 Wochen, ab dem zweiten Vertragsjahr für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.
11.2 Bei Krankheit ab zwei Monaten kann der Beitrag bei Vorlage eines Attests ausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend.
12. Haftung
12.1 Die Haftung von G-POWER ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
12.2 Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperschäden und Produkthaftung bleibt unberührt.
13. „Mitglied wirbt Mitglied“-Programm
13.1 Für die erfolgreiche Werbung eines neuen Mitglieds welches eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart, erhält das werbende Mitglied einen bis 12 Gratismonaten in Höhe des Beitrags des(der) neuen Mitglieds (Mitglieder) lt. jeweiligem Programm.
14. Schlussbestimmungen
14.1 G-POWER nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
14.2 Die Online-Streitbeilegungsplattform ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
14.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltslandes des Mitglieds bleiben unberührt.
Stand: 01.07.2025